Die Frage nach einem Verbot von sogenannten Antibiotikareserven in der Tiernutzung/Tierhaltung beschäftigt derzeit das EU-Parlament und sorgt, berechtigterweise, für große Aufregung und Unsicherheit bei Tierbesitzern.
Seit einigen Tagen häufen sich in der Presse und den sozialen Medien Berichte über obiges Verbot und auch wir haben versucht, für uns ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen.
Die Europäische Union hat eine neue Verordnung (EU) 2019/6 über Tierarzneimittel erlassen, die ab dem 28. Januar 2022 in allen EU-Mitgliedsstaaten verbindlich anzuwenden ist. Wesentliches Ziel dieser Verordnung ist, die Entstehung und Verbreitung von Antibiotikaresistenzen zu verhindern. Nun wurde von dem Abgeordneten des Europäischen Parlaments Martin Häusling ein Antrag eingebracht, in dem gefordert wird, den Entwurf dieser Verordnung so zu überarbeiten, dass die von der WHO als Reserveantibiotika eingestuften Antibiotika ausschließlich für die Verwendung beim Menschen reserviert werden.
Vereinfacht ausgedrückt, könnte dies bedeuten, dass bei Hunden, Katzen und Pferden zahlreiche komplizierte und gefährliche bakterielle Infektionen einfach nicht mehr erfolgreich bekämpft werden könnten. Bei Kleintieren, wie Kaninchen, Meerschweinchen, bei Reptilien und Exoten würde sogar bei fast jeder Art von bakterieller Infektion GAR KEIN funktionierendes Antibiotikum mehr zur Verfügung stehen. (Quelle:
https://www.facebook.com/KleintierpraxisRueckert/posts/358926298938484)
Kein Wunder also, dass Tierärzte und Tierbesitzer Sturm laufen.
Tierarzt Ralph Rückert beispielsweise ruft in den sozialen Medien dazu auf, eine Onlinepetition zu unterzeichnen, um dieses geplante Antibiotika Verbot zu verhindern.
Der Grünen-Politiker und Europaabgeordnete Martin Häusling war für die Grünen verantwortlicher Verhandlungsführer bei dem über Jahre andauernden Versuch, einen Beschluss zu fassen. Er äußerte sich dahingehend, dass die Tierhaltung massiv zu den sich weiter ausbreitenden Resistenzen beitrage; deswegen müsse gegengesteuert werden. Reserveantibiotika – also Stoffe, die bei Infektionen mit Bakterien eingesetzt werden, die gegen gängige Antibiotika bereits resistent sind – dürften daher nicht mehr in der Tiernutzung zum Einsatz kommen, fordert er: Sie sollen dem Menschen vorbehalten sein. Häusling wörtlich: "Die Zahlen sind drastisch, wir müssen reagieren".
Unklarheit herrscht bei der genauen Auslegung dieses Verbots.
Während M. Häusling abwiegelt, das Verbot der Anwendung von Reserveantibiotika beziehe sich ausdrücklich auf die Massen- nicht die Einzeltierhaltung: „Wir wollen nicht, dass Antibiotika weiter großflächig in der Mast verwendet werden" und "Wir haben ausdrücklich gesagt, dass die Anwendung von Reserveantibiotika in der Einzeltieranwendung bei lebensbedrohlichen Zuständen für das Tier erlaubt ist", kontert Präsidiumsmitglied Andreas Palzer: "Diese Sichtweise ist für mich total unbegreiflich ... Herr Häusling verschweigt hier eine ganz wichtige Geschichte, und zwar die der juristischen und politischen Rahmenbedingungen". Laut Tierärzteverband sei es gar nicht möglich, die Arzneimittelverordnung 2019/6 nur auf einzelne Tierarten zu beziehen. "Rechtlich gibt es überhaupt keine Möglichkeit dazu, weil diese Ursprungsverordnung die Differenzierung zwischen den Tierarten nicht vorsieht. Entweder alle oder keiner".
Mitte September 2021 soll das EU-Parlament über den Antrag entscheiden.
Da heute niemand genau sagen kann, ob dem Antrag auf das Antibiotika Verbot stattgegeben wird, und falls ja, ob es dann wirklich noch möglich sein wird, Haustiere in Einzelfällen doch noch mit eben diesen Medikamenten behandeln zu können, erscheint uns das Unterzeichnen der gestarteten Onlinepetition als geringeres Übel.