Wir sind Mitglied im
Deutschen Tierschutzbund
Unser Partnerverein
Wir für Hunde in Not e.V.
Ein Team von engagierten Tierschützern unterstützt andere Vereine bei der Suche nach einem liebevollen Platz für Hunde in großer Not. Das „Wir“ betont den gemeinsamen Einsatz, Leben und Würde der Tiere zu schützen. Dem können wir uns nur anschließen und sind froh, diesen Verein an unserer Seite zu haben.
Notfallkontakte
Polizei: 110
Feuerwehr: 112
Veterinäramt: 02761 - 81647
Ordnungsamt Olpe: 02761 - 83-0
Die Telefonnummern des tierärtzlichen Notdienstes finden Sie beim Sauerlandkurier.
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- Kategorie: Was tun bei Notfall
Wer sein Haustier vermisst, sollte immer dran denken, auch im Tierheim Bescheid zu geben. Wir haben regelmässig unglückliche Besitzer am Telefon, die ihr Tier als vermisst melden. Neben der Beschreibung des Tieres und anderen wichtigen Angaben haben wir auch ein offenes Ohr für die Sorgen, die sich der Halter verständlicherweise macht und geben gerne Ratschläge, um das Tier wieder zu finden.
Ein umherirrender Hund ist meistens wieder schnell zu Hause, nicht zuletzt deswegen, weil die meisten von ihnen gechipt und registriert sind. Bei den Katzen und erst recht bei den Kleintieren ist die Situation schwieriger, weil sie viel mehr Gefahren ausgesetzt sind. Umso mehr freuen wir uns, wenn wir die Nachricht bekommen, dass das Tier wieder zu Hause ist! Leider aber geben uns nur die wenigsten Besitzer Bescheid darüber, und so haben wir eine ziemlich lange Liste vermisster Tiere. Denken Sie doch bitte im Fall der Fälle daran, auch bei uns Entwarnung zu geben!
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- Kategorie: Was tun bei Notfall
Das sollten Sie beachten
Verletztes Haustier gefunden
Immer wieder kommt es aufgrund verletzter Fundtiere, die nachts von Findern den Tierärzten zur Notfallversorgung gebracht werden, zu Diskussionen um Kosten für die Behandlung.
Grundsätzlich sind die Behörden für die Versorgung, Unterbringung und die notwendige tierärztliche Behandlung von Fundtieren zuständig. In der tagtäglichen Praxis für Tierärzte ergibt sich jedoch häufig das Problem, dass die Behörden eine Übernahme ablehnen, wenn nicht vor der medizinischen Versorgung eine Fundmeldung des Finders erfolgte. Tierärzte stehen dann vor der Wahl, den Finder für die Kosten heranzuziehen, der sich bei Auffinden des Halters diese Kosten dann von ihm erstatten lassen müsste, oder die Behandlung letztlich kostenlos vorzunehmen. Beides ist im Ergebnis keine gerechte Lösung.
Das Gesetz sieht vor, vor dem Gang zum Tierarzt die zuständige Behörde, also Ordnungsamt - oder nachts die Polizei - über den Fund zu informieren. Da man aber nie abschätzen kann, wie stark das Tier verletzt ist, empfiehlt es sich, unverzüglich den Tierarzt aufsuchen und eine andere Person zu bitten, gleichzeitig die notwendige Fundanzeige aufzugeben. Damit hat man die Brücke zwischen gesetzlicher Notwendigkeit und Hilfsmaßnahmen für das Tier geschlagen.
Mit freundlicher Genehmigung von Tasso e.V.
Wildtier gefunden
Hilfe kann auch Leid bedeuten!
Es passiert immer wieder, dass Menschen auf verletzte oder offenbar hilfsbedürftige Wildtiere treffen und sich dann an uns wenden. Daher haben wir hier ein paar Infos zusammen getragen, die in solchen Situationen weiterhelfen können:
Zunächst einmal ist es aus menschlicher Sicht ganz verständlich, einem Tier helfen zu wollen. In Fällen von Wildtieren wie Vögeln, Hasen, Füchsen etc. jedoch ist menschliche Hilfe nicht immer nötig. Wildtiere sind nicht an engen Kontakt zu Menschen gewöhnt oder gar daran eingesperrt zu sein. So a kann im schlimmsten Fall gutgemeinte menschliche Hilfe der Beginn eines langen Leidensweges des Tieres bedeuten. Deswegen ist es zunächst wichtig, die Lage richtig einzuschätzen.
Haben Sie den Verdacht, dass ein gefundenes Tier krank oder verletzt ist, sollten Sie das Tier zunächst aus sicherer Entfernung beobachten - es sei denn Sie erkennen, dass akute Gefahr im Verzug ist. Beobachten Sie dazu das Wildtier in angemessenem Abstand. Bleiben Sie nicht zu lange in unmittelbarer Nähe des Findlings. So laufen Sie Gefahr, die Elterntiere, die sich noch in der Nähe befinden könnten, zu verschrecken. Greifen Sie erst ein, wenn Sie ganz sicher sind, dass der Wildtier-Findling nicht versorgt wird oder ein Notfall vorliegt.
Dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zufolge ist es generell verboten, Tiere der besonders geschützten Arten – dazu zählen beispielsweise Vögel, Igel oder Eichhörnchen - der Natur zu entnehmen. Informationen zum Schutzstatus finden Sie beim Wissenschaftlichen Informationssystem zum Internationalen Artenschutz unter www.wisia.de.
Insbesondere bei Jungvögeln ist es so, dass die Tiere, wenn sie am Boden sitzen, noch eine ganze Zeit von den Eltern weiter versorgt werden! Daher sollten Sie einen Nestling höchstens wieder zurück ins Nest setzen oder an einen geschützten Ort in unmittelbarer Umgebung.
In allen anderen Fällen ist die Polizei der erste Ansprechpartner! Diese hat die Adressen der zuständigen Jagdpächter. Verwundete Rehe, Füchse, Dachse etc. sollten Sie auf keinen Fall selbst mitnehmen oder zu einem Haustierarzt bringen. Ersteres kann als Wilderei ausgelegt werden, gleichzeitig kann von Wildtieren eine erhebliche Gefahr ausgehen. Bei letzterem ist es so, dass Haustierärzte nicht unbedingt weiter helfen können. In den allermeisten Fällen unterliegen die gefundenen Tiere dem Jagdrecht, daher sollten Sie, auch wenn es sich nicht um einen Wildunfall handelt, die Polizei informieren.
Darüber hinaus gibt es spezielle Auffangstationen für Wildtiere, welche für die Pflege und spätere Auswilderung zuständig sind. Dort haben die Tiere die besten Überlebenschancen! Egal welches Wildtier Sie gefunden haben, dort sollten Sie sich dort Rat holen. Eine Übersicht über solche Auffangstationen finden Sie beim Naturschutzbund ( www.nabu.de ).
Weitere Informationen finden Sie außerdem unter www.tierschutzbund.de beim Deutschen Tierschutzbund.
Hilfe für Fledermäuse:
Bundesweite Fledermaushotline: 030 - 28 49 84 - 50 00
(Mo-Fr von 10 bis 16 Uhr, in den Sommermonaten Juni bis August zusätzlich auch von 19 bis 21 Uhr)
www.fledermausschutz.de
Hilfe für Igel:
Igel-Hotline Tel. 0180 - 55 55 - 95 51
www.pro-igel.de